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Allgemeine Geschäftsbedingungen M-089 Service

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Service-Leistungen von M-089.
§ 2 Auftrag
Soweit keine ausreichende Leistungs- oder Fehler-Beschreibung vorgelegt wird, gilt ein Auftrag für alle Arbeiten, die von M-089 für notwendig erachtet werden. M-089 ist auch zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich erst während der Tätigkeit zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des Gerätes notwendig ist. Steht der Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gerätes bzw. kann der angestrebte Erfolg nicht erreicht werden kann, ist das Einverständnis des Kunden zur Fortsetzung der Leistung einzuholen. Der Kunde hat dann nur die bereits angefallenen Leistungen und zweckbestimmten Materialbeschaffungen zu bezahlen.
§ 3 Auftragsabwicklung
M-089 ist berechtigt, den Auftrag selbst auszuführen oder durch einen geeigneten Sub-Unternehmer durchführen zu lassen. Sofern die Leistung nicht vor Ort erbracht wird, darf diese sowohl in der eigenen als auch in einer fremden Werkstatt erbracht werden. Wunschtermine können im Auftrag benannt werden und M-089 wird sich bemühen, diese einzuplanen. Die endgültigen Termine werden von den ausführenden Technikern vereinbart und bestätigt. Falls der Kunde den vereinbarten Termin nicht einhält und auch nicht mindestens 24 Stunden vorher absagt, hat er die Anfahrt und eine Ausfallzeit von 1 Stunde zu bezahlen. M-089 kann von diesem Auftrag zurücktreten. M-089 ist berechtigt, Termine mind. 12 Stunden vorher zu verlegen. Verspätungen von bis zu 2 Stunden können wegen der zeitlichen Unbestimmtheit mancher Auftrage und wegen des Straßenverkehrs nicht ausgeschlossen werden und sind vom Kunden zu tolerieren, nach Möglichkeit erfolgt eine telefonische Benachrichtigung durch den Techniker. Für Termin-Ausfälle, die von M-089 zu vertreten sind, kann nur dann Ersatz verlangt werden, wenn diese nachweislich fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet sind, und zwar in Höhe von pauschal 30 €. Der ausgefallene Termin ist möglichst schnell zu einem erneut zu vereinbarenden Termin nachzuholen, der Kunde der kann in diesem Fall auch vom Vertrag zurücktreten. Von M-089 beschafftes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages unter Eigentums-Vorbehalt. Mängelrügen sind innerhalb 1 Woche nach Abwicklung des Auftrages schriftlich vorzubringen.

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3.144.25.3310